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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Folienbeschichtungen, Folierungen und Beschriftungen auf beweglichen und unbeweglichen Objekten, wie Fahrzeugen und Gebaeuden.

Stand: 2020-03-24

Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb

Reif Werbe- & Folientechnik GmbH,

vertreten durch den Geschäftsführer,

Herr Rainer Reif,

Sophie- Charlotten- Straße 24,

14059 Berlin,

Amtsgericht Berlin- Charlottenburg,

HRB 117106B

USt- IdNr.:       DE 263662276

Telefon,          +49 30 30839530,

 Fax                 +49 30 32765606,

 Mail               info@reif-folientechnik.de

(im Folgenden kurz Reif Werbe- & Folientechnik GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen von Reif Werbe- & Folientechnik GmbH finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen oder Bezugsbedingungen verweist, es sei denn, Reif Werbe- & Folientechnik GmbH hat den Geschäftsbedingungen oder Bezugsbedingen des Auftraggebers ausdrücklich zugestimmt.

Leistungen

Reif Werbe- & Folientechnik GmbH bietet die folgenden Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an:

  • Erstellung von Grafiken, Gestaltungen und Druckdaten.
  • Foliendrucke und Folienplots.
  • Demontage und Montage von Kfz-Anbauteilen im Rahmen der Folierung.
  • Aufbringung und Entfernung von Glasfolien, Aufklebern und Kfz-Folierungen.

Angebote und Aufträge

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir auf einen Auftrag eine schriftliche Bestätigung abgesendet haben. Angebotspreise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Käufer verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) eingreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns.

Die Größenangaben für beschichtete, folierte, beschriftete oder bedruckte Flächen beziehen sich immer auf die rechteckige Fläche, welche alle Motive oder Schriften einfasst. Fixpreise müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. In allen anderen Fällen können die endgültigen Preise von den Angebotspreisen abweichen. Tritt der Auftraggeber aus von ihm zu vertretenden Gründen von einem Vertrag zurück, so berechnen wir bei neutraler Ware bzw. noch nicht begonnener Leistungserbringung, unbeschadet des Nachweises und der Geltendmachung höherer tatsächlicher Kosten bzw. eines höheren Schadens, einen Betrag in Höhe von 50% der Auftragssumme. Bei bereits begonnener Leistungserbringung bzw. bei bereits erfolgter Lieferung von Informationen berechnen wir stets 100% der Auftragssumme. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Designentwürfe / Praktische Umsetzung

Auf Wunsch fertigen wir vorab Designentwürfe auf einer 2 Dimensionalen Fahrzeugstrichzeichnung an. Dies dient der groben Veranschaulichung der Folierung / Beschriftung. Bei der Übertragung dieses 2 Dimensionalen Entwurfs auf das Fahrzeug kann es durch die Fahrzeugformen, welche 3 Dimensional sind zu möglichen Abweichungen in der Positionierung der Grafiken/Schriften etc. kommen. Hierauf haben wir technisch keinen Einfluss, einen Reklamationsgrund stellt dies nicht dar! Fertig angelieferte Druckdateien werden nicht mehr überprüft Fehler beim Druck Grafik Farbe Größe Inhalt sind kein Reklamations Grund und vom Kunden zu Verantworten.

Vorbereitung der Flächen durch den Kunden

Basis einer Fahrzeug Voll- oder/ und Teilverklebungen ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeugs, in Waschstraßen ist die einfachste Wäsche durchzuführen (Keine Polituren/ Wachse). Auf das Aufbringen Polituren/Wachsen auf dem Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit sein. Bei nicht Einhaltung, erlöschen sämtliche Garantieansprüche auf Ablösung oder Haltbarkeit der Folie. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände, Klebereste(insbesondere bei Verlegung von Sonnenschutzfolien[Rückstände alter Folien etc.])u. a. sind vom Kunden zu entfernen. Führen wir diese Zusatzarbeiten durch, berechnen wir hierfür einen Pauschalbetrag von 55,00€/Std zzgl. MwSt.

Schäden durch die Folierung

Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns diese Schnitte an nicht leicht sichtbaren, unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen. Diese sind in der Regal durch polieren zu beseitigen.

Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o. ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am Lack zurückzuführen, z.B. unsachgemäße Ausbesserungen oder nachlackierte Stellen. Im Falle einer Scheibenfolierung kann es vorkommen, dass bei Entfernung die Folien einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen werden, da diese unvermeidbar sind.

Nutzungsrechte

Wir behalten uns alle Rechte an unseren gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungen, sowie an erstellten Konzepten, Vorschlägen und grafischen Arbeiten vor, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine anderweitige Nutzung oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Reif Werbe- & Folientechnik GmbH die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn Reif Werbe- & Folientechnik GmbH den betreffenden Auftrag für den Auftraggeber durchgeführt hätte. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben Reif Werbe- & Folientechnik GmbH vorbehalten. Der Auftraggeber stimmt automatisch einer Verwendung von Informationen über angefertigte Werbedrucke und durchgeführte Folierungen zum Zweck des Nachweises von Referenzen gegenüber Dritten durch Reif Werbe- & Folientechnik GmbH zu.

Haftungsausschluss

Bei Warenlieferungen und Werkleistungen haftet Reif Werbe- & Folientechnik GmbH nicht über den in Zusammenhang mit dem Schaden stehenden jeweiligen Warenwert hinaus. Überlässt der Auftraggeber Reif Werbe- & Folientechnik GmbH Gegenstände, so haftet Reif Werbe- & Folientechnik GmbH nicht für Beschädigungen oder Verluste, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Eine Haftung von Reif Werbe- & Folientechnik GmbH bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere Gründe, die außerhalb des Einflussbereiches von Reif Werbe- & Folientechnik GmbH liegen, ist auch bei Fixterminen ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Anderslautende Vereinbaren müssen schriftlich geschlossen werden.

Versicherung von Kfz

Der Auftraggeber stellt sicher, dass überlassene Kfz verkehrssicher sind und mit einer Haftplicht- und Vollkaskoversicherung mit maximal 500 EUR Selbstbeteiligung abgedeckt sind. Eine Haftung von Reif Werbe- & Folientechnik GmbH über eine Selbstbeteiligung von 500 EUR hinaus ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen von Kfz

Die Lackoberfläche von Kfz, die der Auftraggeber von Reif Werbe- & Folientechnik GmbH folieren oder beschriften lässt, muss original, neuwertig und insbesondere nicht stumpf sein. Es dürfen keine Kratzer, Steinschläge oder Roststellen vorhanden sein. Anbauteile müssen Originalteile sein und deren Befestigungen dürfen nicht verändert oder korrodiert sein. Der Lackaufbau des Kfz muss auf allen Teilen, die foliert werden sollen, fachgerecht und mit einwandfreier Haftung ausgeführt sein. Reif Werbe- & Folientechnik GmbH haftet nicht für Mängel der Folierung oder Beklebung oder für Schäden an dem Kfz, welche auf o.g. Mängel an dem Kfz zurückzuführen sind. Das Kfz muss komplett geleert sein, Reif Werbe- & Folientechnik GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Auftraggeber im Kfz belässt.

Druckerzeugnisse

Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. gegenüber Vorlagen behalten wir uns vor. Insbesondere können Druckfarben aufgrund der verschiedenen Druckverfahren von der Vorgabe abweichen.

Ausführung von Folierungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden bei der Standard-Folierung:

  • Die Standardbreite der Folien beträgt 1524 mm. Sollten Glasflächen oder Bauteilflächen in ihrer Breite und Höhe über 1524 mm liegen, so ist eine Stoßnaht erforderlich.
  • Türgriffe nicht foliert und Griffmulden ausgespart
  • Außenspiegel nicht foliert
  • Bei engen Rundungen wird die Folie geschnitten und es entstehen Überlappungen
  • Herstellerschriftzüge (z.B. „AMG“) werden fachgerecht entfernt
  • Flexible Fugen werden nicht überklebt sondern ausgespart
  • Unlackierte Oberflächen (z.B. Stoßfänger bei Transportern) werden nicht beklebt
  • Das Fahrzeug wird nur von außen beklebt.
  • Bei Transportern wird das Dach nicht beklebt

Internet

Reif Werbe- & Folientechnik GmbH haftet nicht für die Richtigkeit der im Internet eingestellten Daten. Alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Daten und der Software liegen ausschließlich bei Reif Werbe- & Folientechnik GmbH. Daten aus den Internetseiten von Reif Werbe- & Folientechnik GmbH zu vervielfältigen oder Dritten zu überlassen ist unzulässig.

Zu Werbezwecken erstellt Reif Werbe- & Folientechnik GmbH regelmäßig Fotos seiner Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf der Webseite von Reif Werbe- & Folientechnik GmbH . Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei Reif Werbe- & Folientechnik GmbH und dürfen ohne Zustimmung weder kopiert noch veröffentlicht werden.

Zahlungsbedingungen

Zahlungen des Auftraggebers für Leistungen der Firma Reif Werbe- & Folientechnik GmbH werden stets mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung ist erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag ohne Abzüge auf dem Konto der Firma Reif Werbe- & Folientechnik GmbH eingeht. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit keine Zahlung, fallen Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank an. Reif Werbe- & Folientechnik GmbH ist in diesem Falle berechtigt die Erbringung von Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen oder vom Auftrag zurückzutreten. Reif Werbe- & Folientechnik GmbH ist berechtigt Kfz des Auftraggebers bis zum Empfang fälliger Zahlungen zurückzuhalten und angemessene Abstellkosten zu berechnen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Bei Vereinbarung von Vorauszahlung ist Reif Werbe- & Folientechnik GmbH erst mit Eingang der vereinbarten Zahlung zur Aufnahme von Tätigkeiten verpflichtet.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, erstellte Konzepte, Grafiken und Software, bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen einschließlich etwaiger Zinsen Eigentum von Reif Werbe- & Folientechnik GmbH.

Mitwirkungspflichten

Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Reif Werbe- & Folientechnik GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

Leistungshindernisse

Bei höherer Gewalt (z.B. Kälte/ Wind) oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. Besteht der Auftraggeber trotz höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen auf Durchführung des Auftrags, so gibt Reif Werbe- & Folientechnik GmbH keinerlei Gewähr auf die Verarbeitung und Folie.

Sobald das Leistungshindernis nicht mehr gegeben ist, bemüht sich Reif Werbe- & Folientechnik GmbH  innerhalb von angemessener Zeit den Auftrag auszuführen. Reif Werbe- & Folientechnik GmbH  haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Tritt der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Absage von seinem Auftrag zurück, so ist Reif Werbe- & Folientechnik GmbH berechtigt, ohne besonderen Nachweis die entstandenen Materialkosten und Ausfallzeiten als Entschädigung einzufordern bzw. einzubehalten. Wir stellen dabei in der Regel 30% der Auftragssumme, mindestens jedoch den Materialpreis in Rechnung.

Liefertermine

Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen sind nur annähernd und nicht verbindlich.

Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel übernehmen wir keine Haftung. Die Verpflichtung zur Einhaltung eines Fixtermins erlischt, wenn der Auftraggeber die zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht innerhalb der vereinbarten Frist an Reif Werbe- & Folientechnik GmbH übermittelt. Ist eine Frist zur Übermittlung der zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht vereinbart, ist Reif Werbe- & Folientechnik GmbH von der Verpflichtung zur Einhaltung des Fixtermins befreit, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass er diese rechtzeitig an Reif Werbe- & Folientechnik GmbH übermittelt hat. Dies gilt ebenso, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet.

Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Dienstleistung ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

Gewährleistung

Für alle Innenfolien gewähren wir grundsätzlich 5 Jahre Garantie. Für alle Außenfolien (ausgenommen Antiscratch-/Antigraffitifolien) gewähren wir 4 Jahre Garantie bei einer Vertikal-Verglasung bzw. 3 Jahre bei einer Schräg- und Horizontal-Verglasung. Eine Versiegelung der Folienkanten ist unabdingbar.  Für Antiscratch-/Antigraffitifolien (nur als Außenfolien) gilt generell eine Garantie von 2 Jahren. Bei Beschichtungen auf unebenen Glasflächen (z. B. Drahtglas) oder auf Kunststoffe übernehmen wir keine Garantie und schließen jedwede Gewährleistung aus.

Die Gewährleistungsfrist auf Waren und auf durchgeführte Arbeiten an Fahrzeugen beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Bei der Übergabe beklebter Kfz muss eine Mängelanzeige sofort bei der Abnahme auf dem Lieferschein vermerkt werden. Tritt der Mangel erst später auf, muss er Reif Werbe- & Folientechnik GmbH in Textform innerhalb von 3 Tagen nach dem Auftreten mitgeteilt werden.

Im Gewährleistungsfalle beschränken sich die Rechte des Auftraggebers zunächst auf Nachbesserung. Erst wenn 2 Nachbesserungen scheitern, ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Käufer Änderungen oder Instandsetzungen ohne vorherige Zustimmung von Reif Werbe- & Folientechnik GmbH vorgenommen oder veranlasst hat.

Bei durch den Kunden selbst angelieferten Folien übernimmt Reif Werbe- & Folientechnik GmbH keine Gewähr für dauerhafte Haftung und Ablösbarkeit.

Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Technische Angaben beruhen ausschließlich auf Herstellerangaben. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

Die verwendeten Folien sind hochwertige Spezialfolien und mit herkömmlichen Baumarkt-Selbstklebefolien in keiner Weise zu vergleichen. Einzelheiten müssen der jeweiligen Produktdokumentation entnommen werden.

Der Einschluss kleiner Staubpartikel, Wasserfelder oder auch kleinster Lufteinschlüsse ist bei der Folienbeschichtung nicht komplett auszuschließen. Dies beeinträchtigen in keiner Weise die Wirkung der Folien, haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und berechtigen nicht zur Reklamation. Je nach Temperatur und umgebender Luftfeuchtigkeit trocknen diese Erscheinungen und verschwinden nach ein bis vier Wochen. Hieraus können daher keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

Bei Glasscheiben ist zu beachten, dass die Benutzung erst nach vollständiger Austrocknung empfohlen wird. Im Speziellen dürfen versenkbare Scheiben zwei Wochen nicht heruntergefahren werden. Selbiges gilt für die Benutzung der elektrischen Scheibenheizung.

Das beklebte Fahrzeug kann erst nach drei Wochen in der Waschanlage gereinigt werden. Innerhalb diesen drei Wochen kann sich die Folie vom Fahrzeug lösen, deshalb wird hier keine Garantie übernommen. Das Aufbringen von Heißwachs ist auf den von uns angebrachten Folien nicht gestattet. Für flexible Fugen die überklebt wurden, wird keine Garantie übernommen.

Bei Verkratzung der Fensterfolien durch unsachgemäße Reinigung oder mechanische Einflüssen entstehen keine Gewährleistungsansprüche. Die Kratzbeständigkeit der Folien bezieht sich nur auf den Kunststoffbereich. Keine Garantieansprüche entstehen bei unsachgemäßer Benutzung oder Auftreten von Schaden durch äußere Einflüsse.

Vertragliches Rücktrittsrecht

Reif Werbe- & Folientechnik GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhergesehene Schwierigkeiten bei Gestaltung, Druck oder Folierung auftreten. Dazu zählen insbesondere:

  • Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferer
  • Technische Störungen unserer Druckmaschinen
  • Ungeeignete Grafikdateien des Auftraggebers (Auflösung, Schriftarten, fehlende Farbangaben)
  • Ungeeigneter Zustand des Objektes (z.B. Kfz)

Allgemeine Bestimmungen

Für sämtliche Ansprüche, die aus der Geschäftsbeziehung mit der Firma Reif Werbe- & Folientechnik GmbH entstehen, ist deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.

Datenschutz

Auftraggeber, Lieferanten und Einsatzkräfte werden hiermit gemäß Paragraph 26 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die Firma Reif Werbe- & Folientechnik GmbH die vollständige Anschrift, alle für die Rechnungsstellung und den Geschäftsbetrieb notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Die Daten werden im Rahmen der Tätigkeit der Firma Reif Werbe- & Folientechnik GmbH nach § 1 BGB an Dritte weitergegeben.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten

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